AGB für Trainings
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings
1. Teilnahme und Zulassung zum Training
Das Online-Buchungsformular für die Teilnahme an einem Training der Basycon Unternehmensberatung GmbH (im Folgenden „Basycon“) wird durch Basycon auf ihrer Website bereitgestellt. Durch Absenden des Online-Anmeldeformulars meldet sich der Kursteilnehmer rechtsverbindlich für das jeweilige Training an. Der Vertrag zwischen Basycon und dem Kursteilnehmer kommt durch Bestätigung der Teilnahme durch Basycon per E-Mail zustande.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollten Sie innerhalb einer Woche keine Benachrichtigung seitens Basycon erhalten, so bitten wir Sie, sich mit unserem auf dem Anmeldeformular genannten Ansprechpartner in Verbindung zu setzen. Ist das Training zum gewünschten Termin bereits belegt, werden Sie auf die Warteliste gebucht. Eine automatische Umbuchung auf den nächsten freien Termin wird seitens Basycon nicht vorgenommen.
2. Leistungen der Vertragsparteien
Das Online-Buchungsformular fixiert die von Basycon zu erbringenden Leistungen sowie die Vergütung, die durch Basycon für die Leistungserbringung in Rechnung gestellt wird. Die Anmeldung und die AGB sind Vertragsbestandteil.
3. Rücktritt vom geschlossenen Vertrag
Rücktritt durch Trainingsteilnehmer
Stornierungen sind schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail an uns zu senden. Geht Ihre Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn bei uns ein, so berechnen wir 50% der Trainingsgebühr. Drei Werktage vor Trainingsbeginn und später berechnen wir Ihnen die volle Trainingsgebühr. Diese Stornierungsgebühren gelten auch, wenn das Training auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht wird.
Rücktritt durch Basycon
Muss aus organisatorischen Gründen ein Trainingstermin seitens Basycon abgesagt werden, so können über die Trainingsgebühr hinausgehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden.
4. Trainingsunterlagen
Trainingsunterlagen sind urheberechtliche Werke von Basycon. Der Trainingsteilnehmer ist nicht befugt, die Unterlagen, die er erhält, zu kopieren, weiterzuverbreiten und/oder an Personen außerhalb des eigenen Unternehmens weiterzugeben. Weitergehende Nutzungsrechte können nur durch schriftliche Erklärung eingeräumt werden.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche werden nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit anerkannt. Soweit es sich nicht um Personenschäden oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz handelt, ist Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.
7. Schlussbestimmungen
Nebenabreden außerhalb des Vertrages bestehen nicht. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform, so auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung befolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.